Handball lebt von Teamgeist, Fairness – und von Schiedsrichter*innen. Denn ohne sie geht auf dem Spielfeld nichts! Der Handballverband verpflichtet jeden Verein, eine bestimmte Anzahl an Schiris zu stellen. Kommen wir dem nicht nach, drohen Punktabzüge für unsere Teams und hohe Geldstrafen für die Abteilung – das wollen wir unbedingt vermeiden.
Durch das neue stufenbezogene Schiedsrichterausbildungskonzept richten wir uns neben unseren Spieler*innen auch an euch – die Eltern und Unterstützerinnen rund um unsere Teams. Wer regelmäßig bei den Spielen der Kinder mitfiebert, kennt die Abläufe und Regeln meist schon gut. Das ist die perfekte Grundlage für den Einstieg als Schiedsrichter*in!
Ihr werdet natürlich nicht allein gelassen: Ein Ansprechpartner aus unserem Verein steht euch mit Rat und Tat zur Seite.
Interesse? Dann meldet euch gern bei unseren Vorständen Maximo Schaumann, Dirk Bantle oder Ralph Wallishauser
In der Schiedsrichterordnung (SRO) (Zusatzbestimmungen zur Schiedsrichterordnung DHB) des Baden-Württembergischen Handball-Verbandes e.V. (BWHV), die ab 01.07.2025 gültig ist, werden folgende Punkte bestimmt:
§ 14 Absatz 1.4 "Das Schiedsrichtersoll ist voll erfüllt, wenn der Schiedsrichter 16 Spiele leitet, sofern es die Einteilung erlaubt."
§ 14 Absatz 1.5 "Leitet ein Schiedsrichter mehr als 16 Spiele, so kann er die mehr geleiteten Spiele, jedoch maximal 8 Spiele an einen Schiedsrichter seines Vereins oder der Spielgemeinschaft übertragen."
Des Weiteren hat sich strukturell etwas getan. Die Einteilung der Schiedsrichter ist nicht mehr Bezirkssache sondern zukünftig in Verbandshand. Das hat den Vorteil, dass SR abhängig ihres Wohnortes im Umkreis eingeteilt werden und nicht Bezirksabhängig. Dies reduziert den Fahrtaufwand maßgeblich.
In der Schiedsrichterordnung (SRO) (Zusatzbestimmungen zur Schiedsrichterordnung DHB) des Baden-Württembergischen Handball-Verbandes e.V. (BWHV), die ab 01.07.2025 gültig ist, werden folgende Punkt in Bezug auf die SR-Sollstellen für die SG HLT relevant:
§ 14 Absatz 1.1 "Jeder Verein/Jede Spielgemeinschaft ist verpflichtet, für Mannschaften der Männer und Frauen bis zur Bezirksoberliga je zwei Schiedsrichter zu stellen. Für Mannschaften unterhalb der Bezirksoberliga sind für Erwachsenenmannschaften je ein Schiedsrichter zu stellen (Schiedsrichter-Soll-Stelle)."
Herren 1 Bezirksoberliga: 2 Schiedsrichter; Damen Bezirksoberliga oder Landesliga: 2 Schiedsrichter; Herren 2 Bezirksliga: 1 Schiedsrichter; Herren 3 Bezirksklasse 2: 1 Schiedsrichter
Die aktiven Mannschaften verursachen einen Bedarf an 6 Schiedsrichtern.
§ 14 Absatz 1.2 "Für Jugendmannschaften unterhalb des Verbandsspielbetriebs ist jeweils ein Schiedsrichter zu stellen."
A-Jugend männlich: 1 Schiedsrichter; B-Jugend männlich: 1 Schiedsrichter; B-Jugend weiblich: 1 Schiedsrichter
Für die Jugendmannschaften A und B werden 3 Schiedsrichter benötigt.
§ 14 Absatz 1.2.1 "Im Bereich des Bezirksspielbetriebes ist jeder Verein/jede Spielgemeinschaft verpflichtet, je Mannschaft der C-Jugend zwei Jugendhandballspielleiter oder einen Schiedsrichter zu melden. Für die D-Jugend ist je Mannschaft ein Kinderhandballspielleiter, Jugendhandballspielleiter oder Schiedsrichter zu melden."
C-Jugend männlich: 2 JuHasl; C-Jugend weiblich: 2 JuHasl; D-Jugend weiblich: 1 KiHasl; E-Jugend männlich: 1 KiHasl; E-Jugend weiblich: 1 KiHasl
Unsere Jugendmannschaften C, D und E verursachen einen Bedarf von 4 JuHasl und 3 KiHasl.
Gesamtbilanz der SG HLT: 9 Schiedsrichter, 4 JuHasl und 3 KiHasl
Übergangsregelung für die Saison 2025/26: Die Differenz zwischen den in der Saison 2024/25 benötigten SR und den 2025/26 benötigten Schiedsrichter wird mal 0,6 multipliziert und auf die in Saison 2024/25 benötigten SR aufgerechnet.
Benötigte SR in der Saison 2024/25: 7
Benötigte SR in der Saison 2025/26: 9
Tatsächlich durch die Übergangsregelung 2025/26 benötigt: 7 + 2 * 0,6 = 8,2 --> 8 SR
Übergangsregelung für die Saison 2026/27: Die Differenz zwischen den in der Saison 2024/25 benötigten SR und den 2026/27 benötigten Schiedsrichter wird mal 0,8 multipliziert und auf die in Saison 2024/25 benötigten SR aufgerechnet.
Da leider unsere beiden Verbandsfunktionäre nicht mehr auf die SR-Sollstellenberechnung angerechnet werden dürfen, haben wir einen Schiedsrichterdefizit von 3 Stück auf die kommende Saison 2025/26 gesehen. Des Weiteren werden mindestens 3 KiHasl für den Vereinsverantwortlichen Spielbetrieb in der E- und D-Jugend auf kommende Saison benötigt! Der JuHasl wird bei uns erst ab Saison 2026/27 verpflichtend - bis dahin werden Schiedsrichter vom Verband eingeteilt für die C-Jugend Spiele.
Der neue Weg zum Schiesrichter findet über drei gestaffelte Module statt.
Kinderhandballspielleiter (KiHasl)
Jugendhandballspielleiter (JuHasl)
Schiedsrichter Crashkurs
Der KiHasl darf mit 14 Jahren absolviert werden, der JuHasl mit 15 Jahren und der Crashkurs zum Schiri abschließend mit 16 Jahren.
Der ausgebildete KiHasl soll bei den Spieltagen des Heimatvereins die Spielleitung in den Altersklassen E- und D-Jugend übernehmen.
Der ausgebildete JuHasl ist befähigt auf Bezirksebene Spiele der Altersklassen E-, D- und C-Jugend zu leiten. Die C-Jugend im Bezirk ist die höchste Spielklasse für ausgebildete Jugendhandball-Spielleiter.
Das Ziel des SR-Crashkurses ist es, die zukünftigen Schiedsrichter zur Leitung eines Handballspiels unter Beachtung der gültigen Regeln und Regelauslegungen zu befähigen.
Wichtig: Das jeweilige benötigte Lebensjahr muss bei Beginn der Schulung bereits erreicht sein!
Das neue Modulsystem ist für Personen ab 16 Jahren nicht verpflichtend! Es wird weiterhin möglich sein den "richtigen" Schiedsrichter direkt zu machen ohne Umweg über den KiHaSl und JuHaSl.
KiHaSl | ab 14 Jahren
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JuHaSl | ab 15 Jahren
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Schiedsrichter Crashkurs | ab 16 Jahren
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Schiedsrichter Grundausbildung | ab 16 Jahren
Präsenzteil 1 in Altenheim: 31.05.2025
Präsenzteil 2 in Altenheim: 28:06.2025
Anmeldeschluss 05.05.2025